Mietbedingungen Trikeshop Krause
1. Allgemeines
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten folgenden Vertragsbedingungen. Irgendwelche mündlichen Nebenabreden haben keine Gütigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift ausdrücklich an, dass er das Kraftfahrzeug und die Ausrüstung in ordnungsgemäßen Zustand ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter erklärt außerdem, dass er sich von dem Stand des Kilometerzählers, dem Vorhandensein der Wagenpapiere, des Warndreieckes, des Verbandkasten und den vollen Tankinhalt überzeugt hat. Um ein Fahrzeug mieten zu können, muss der Mieter das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse 3 sein. Der Fahrer muß mindestens eine Körpergröße von 1,65 m haben. Das Fahrzeug darf maximal mit 260 kg beladen werden (inkl. Fahrer und Beifahrer). Das Fahren bzw. Mitfahren geschieht auf eigene Gefahr. Die Mitnahme von Kindern ist ab dem 10. Lebensjahr und oder einer Körpergröße von 1,40 m gestattet. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Für unsere Trike`s gilt Helmpflicht nach §21a Absatz 2 STVO. Vor Abgabe der Fahrzeuge müssen diese in Möllenhagen wieder vollgetankt werden.
2. Auslandfahrten
Fahrten ins europäische und außereuropäische Ausland bzw. Landesteilen sind ausdrücklich untersagt. Bei Verletzungen dieser Verpflichtung durch den Mieter, haftet er dem Vermieter für sämtlich sich daraus ergebende Schäden, auch für den entstehenden Mietausfall.
3. Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug in jeder Hinsicht schonend zu behandeln
und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehenden Vorschriften und Gesetze vorschriftsmäßig zu beachten.
Der Mieter ist nicht berechtigt, gewerbliche Personen- und Warenbeförderungen mit dem Kraftfahrzeug durchzuführen. Der Mieter darf das Fahrzeug nur durch den im Mietvertrag genannten Fahrer lenken lassen. Er muss sich vorher von dessen Fahrtüchtigkeit und von der Tatsache des Vorhandenseins einer ordnungsgemäß ausgestellten und gültigen Fahrerlaubnis des Dritten überzeugen. Zur Sorgfaltspflicht des Mieters gehört insbesondere die ständige Überwachung des Ölstandes, der Beleuchtung sowie des Reifendrucks.
Es ist dem Mieter nicht gestattet, das Kraftfahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder zu Renn- und Sportveranstaltungen zu benutzen. Eine Belastung des Kraftfahrzeuges über das gesetzlich zulässige Maß hinaus ist unzulässig. Das Fahren auf Wald- und Landwegen ist strengstens untersagt.
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Verstößt der Mieter gegen diese Bedingungen, so hat er dem Vermieter vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Kraftfahrzeuges zuzüglich Mietausfall zu leisten.
4. Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, das Kraftfahrzeug in dem von ihm übernommenen Zustand (gereinigt, vollgetankt und ohne Schäden) am im Mietvertrag vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten bei der Vermietstation zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Kraftfahrzeuges am vereinbarten Rückgabeort, der Fahrzeugpapiere, der Fahrzeugschlüssel, verschmutzt, mit Schäden und nicht vollgetankt verpflichtet den Mieter zum Ersatz des dem Vermieter hieraus entstehenden Schadens. Verspätet sich der Mieter um mehr als 60min wird ein neuer Miettag berechnet.(nicht gereinigt, Reinigungsgebühr 50,00€/nicht vollgetankt, Kraftstoff je Liter 3,00€)
5. Zahlungsbedingung
Der Mietpreis ist sofort nach Rechnungsstellung brutto ohne Abzug zur Zahlung an den Vermieter fällig.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
300 km pro Tag im Mietpreis enthalten, danach 0,25€ je gefahrenen km, die nach Beendigung der Tour separat berechnet werden.
Bei der Abholung ist eine Kaution von 350,00€ pro Fahrzeug in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Fahrzeuge und Zubehör erstattet.
6. Reservierung und Rücktritt
Sie können ein Fahrzeug persönlich, schriftlich oder telefonisch buchen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der mündlichen oder schriftlichen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Bei der Buchung wird Ihnen eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietwertes berechnet und zugeschickt. Erst bei der Bezahlung dieser Rechnung wird die Buchung garantiert. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug aus unserer Vermietfahrzeugflotte. Eine Umbuchung bis 5 Tage vor dem Abholtermin ist möglich, für eine Gebühr von 25,00€, ansonsten gelten unsere Rücktrittsbedingungen. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter ist folgender Anteil des voraussichtlichen Gesamtmietpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen.:
- Rücktritt 14 - 20 Tage vor dem 1. Miettag 60%
- Rücktritt bei weniger als 14 Tagen vor dem 1. Miettag 80%
Wurde eine Anzahlung auf die Reservierung getätigt, wird diese bei Rücktritt, bis zu den jeweiligen Anteilen des Gesamtpreises, nicht zurückerstattet.
Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, erhält der Mieter keine Rückerstattung. Wurde eine Reservierung über einen Gutschein getätigt und das Fahrzeug nicht abgeholt, gilt der Gutschein als eingelöst. Gutscheine haben eine Gültigkeit von 1 Jahr nach Ausstellungsdatum. Ab 20.08.2022 kein Verkauf von Gutscheinen.
7. Auftreten von Schäden
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch die Weisung des Vermieters einzuholen. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter etwa erleidet. Bei Ausfall vom Mietfahrzeug oder Verzögerungen durch Reparaturen übernimmt der Vermieter keine Erstattung von Kosten wie z. b. Hotel, Taxi...
8. Umfang der Haftung des Mieters bzw. Fahrer
Der Mieter haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fahruntauglichkeit und Unfallflucht in voller Gesamtschadenshöhe ( auch dritten gegenüber). Reifen, Felgen, Lackschäden,Helme und Bekeidungsgegenstände gehen in jedem Fall zu vollen Lasten des Mieters, ansonsten mit der im Mietvertrag abgeschlossenen Selbstbeteiligung. Defekte oder beschädigte Teile, die der Mieter verursacht hat, werden aus Sicherheitsgründen nicht an den Mieter bzw Verursacher übergeben. PUR3 und RF1 ST2 Unique (177 PS) müssen mit Super plus ROZ98 oder höher betankt werden, sonst haftet der Mieter bei Motorschäden
9. Beweislastregelung
Die Beweislast dafür, dass ihn kein Verschulden bei Eintritt von Schäden am Kraftfahrzeug trifft, trägt der Mieter.
10. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung wie folgt Versichert
Haftpflichtversicherung: Unbegrenzte Deckung
Vollkaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung von € 2000,00
Teilkaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung von € 1000,00
Die Eigenbeteiligung ist im Schadensfall vom Mieter zu tragen.
11. Besondere Pflichten des Mieters bzw. Fahrers bei Unfall
In jedem Fall ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen und anschließend ist ihm eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Zur Ermittlung der Unfalltatsachen ist stets und unmittelbar die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter nicht vorhanden ist.
Bei Beschädigung des Fahrzeuges, insbesondere durch Verkehrsunfall, sind der Mieter oder dessen Fahrer verpflichtet, Name, Vorname und Anschrift aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Ort, Zeit, Straße sowie die polizeilichen Kennzeichen der Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Erklärungen zur Schuldfrage dürfen anderen Unfallbeteiligten gegenüber nicht abgegeben werden. Handelt der Mieter oder dessen Fahrer dieser Vorschrift zu wieder, so haftet dieser dem Vermieter in voller Höhe, auch wenn eine Haftungsfreistellung abgeschlossen wurde.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Waren (Müritz)
Mietbedingungen gelesen und akzeptiert Unterschrift Mieter:____________________ Stand: 11.2022